Term: Schuhwerk zur Vermeidung von Sturzunfällen
Ungeeignete Schuhe fördern den Sturzunfall, z. B. Schuhe mit rutschigen, unprofilierten Sohlen, mit zu hohen Absätzen oder mit Absätzen mit zu kleiner Aufsetzfläche und nicht fest am Fuß sitzende Schuhe. Die Beschäftigten müssen geeignete Schuhe tragen, wie sie z. B. im Merkblatt ‘Sichere Schuhe im Einzelhandel’ (M 90) der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution beschrieben sind.
Kapitel 17.6.1.6
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