Term: Rohrhülsen bei Heizestrichen
Heizelemente dürfen bei beheizten Konstruktionen Bewegungsfugen nicht kreuzen. Wenn Anschlussleitungen Bewegungsfugen kreuzen müssen, so sind diese geeignet (z. B. mit Rohrhülsen einer Länge von ≥ 30 cm) zu schützen.
Kapitel 12.7.4.2.5
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