Term: Rissüberbrückung

[englisch ‘crackbridging’; französisch ‘pontage des fissures’]; die Fähigkeit eines Materials, dynamische oder statische Risse im tragenden Untergrund zu überbrücken. Die maximale Rissbreitenüberbrückung von elastifizierten Beschichtungen liegt je nach System i. d. R. zwischen 0,05 und 0,35 mm. Spritzabdichtungen sollen gemäß Datenblatt einiger Hersteller bis zu 1 mm breite Risse überbrücken können. Siehe auch ‘Abdichtungen (Elastizität)’ und ‘Beschichtungen (elastifizierte bzw. rissüberbrückende)’. Flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen können produktabhängig häufig bis zu ca. 0,4 mm breite Risse im Untergrund überbrücken, Bahnenabdichtungen produktabhängig teilweise bis zu 2 mm. Bei Flüssigkunststoffen gilt eine Anforderung von mind. 2 mm an die Rissüberbrückung.

Kapitel 9.1.2 + 9.1.4.2 + 17.5.4.1

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