Term: Radlast l308l
Das IBF hat eine Tabelle erarbeitet, aus welcher hervorgeht, welche dynamischen Radlasten schwimmende Estriche in Abhängigkeit von der zulässigen, ruhenden Einzellast nach DIN 18 560-2 abtragen können. Dabei wurde so gerechnet, dass dynamische Lasten (z. B. Handhubwagen) i. d. R. über harte Räder (z. B. Vulkollan oder härter) eingetragen werden. In diesem Fall reicht der üblicherweise angesetzte ‚Schwingbeiwert‘ von 1,4 alleine nicht aus. Die Tabelle gilt als grobe Richtschnur für dynamisch belastete Estriche, die ihre Normfestigkeit und ihre Belegreife erreicht haben. Die verwendeten Dämmstoffe müssen für dynamische Lasten geeignet sein. Hohe Kontaktdrücke der Räder und/oder Lastüberlagerungen können geringere, zulässige Radlasten zur Folge haben. Siehe auch ‚Schwingbeiwert‘
« Back to Glossary Index