Term: Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Person mit besonderem Fachwissen, die von einer öffentlichen Institution (z. B. Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer) für ein bestimmtes Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt ist. Die meisten Gerichte in Deutschland ziehen in erster Linie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Erstellung von Gutachten im Zuge von selbstständigen Beweisverfahren und Prozessen heran. Wird der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige privatrechtlich für einen Auftraggeber tätig, so wird sein Gutachten in einem möglichen späteren Prozess i. d. R. ‘lediglich’ als Parteienvortrag gewertet.
Kapitel 16
« Back to Glossary Index