Term: Oberflächenhärteüberprüfung bei im Verbund verlegten MA´s
Bei unmittelbar genutzten MA´s muss bei einer Prüfung der Oberflächenhärte diese i. M. mind. 80 %, der kleinste Einzelwert dagegen mind. 70 % der Oberflächenhärte nach DIN EN 13 813 aufweisen.
Kapitel 14.1.2.2.3.5
« Back to Glossary Index