Term: Nachfüllen (Kunstharz)

Im Zuge der Verharzung von Rissen oder Scheinfugen wird der Schnitt bis OK Estrich mit Kunstharz gefüllt. Nachdem das Harz i. d. R. noch nachsackt, sollte nach einer gewissen Wartezeit nochmals nachgefüllt werden. Der zeitliche Abstand zwischen den beiden Füllungen ist so zu bemessen, dass sich die Harzmaterialien geeignet miteinander verbinden.

Kapitel 12.7.3.2 +12.11.6

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