Term: Bohrkern
[englisch ‘core’; französisch ‘carotte’]; zylindrische Probe, die aus dem erhärteten Estrich bzw. Beton herausgebohrt wird und der Überprüfung von Festigkeiten, Feuchtigkeitsgehalten oder zur Ermittlung von Rissursachen dienen kann. Ungeeignete Entnahme kann das Bohrkerngefüge beeinträchtigen. Vor jeglicher Entnahme von Probekörpern aus der Betonplatte ist grundsätzlich der Statiker einzuschalten, um die Tragfähigkeit dieses Bauteils nicht zu gefährden! Häufig werden die Bohrkerne nass entnommen, um die Reibung und den Verschleiß an der Bohrkrone zu reduzieren. Bei Feuchteprüfungen ist darauf zu achten, dass durch die Art der Entnahme keine Veränderung des Feuchtepotenzials am Probeköper herbeigeführt wird Soll der Darrfeuchtegehalt trotzdem an nass entnommenen Bohrkernen (Durchmesser am besten 15 cm) geprüft werden, so sollte man Letztere nach der Entnahme zumindest mit einem feuchten Schwammtuch gut abwischen, sodass Schneidschlammrückstände entfernt werden. Dann lässt man die Bohrkernoberflächen ca. zwei bis drei Minuten abtrocknen, bis die Oberfläche trocken erscheint und packt sie gleich danach in dicht anliegende, mehrlagige Alufolie. Beim Transport sollten die Bohrkerne bei warmen Temperaturen beschattet sein.
DIN EN 13 791 lässt für die Bewertung der charakteristischen Mindestdruckfestigkeit Bohrdurchmesser zwischen 5 und 15 cm zu. Diese Festlegung ist festigkeitsunabhängig und gilt damit auch für die niedrigste Betondruckfestigkeitsklasse C8/10. Bei Druckfestigkeiten von etwa 7-10 N/mm² kann mit Hilfe von Diamantbohrkronen ein Kern entnommen werden. Hat der Mörtel eine geringere Festigkeit, so kommt es oft zum Bruch des Kerns. Dies deutet auf eine Druckfestigkeit von <= 5 N/mm² hin.
Kapitel 14.1.2.2.3.2 + 14.2.3 + 14.4.4.3 + 14.4.4.6 + 14.5.1.5 + 14.5.5 + 17.4.3
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