Term: Bewehrung (konstruktive)
Hiermit meint man im Hochbau meist eine Bewehrung, die angeordnet wird, ohne einen statischen Nachweis durch Berechnung für deren Wirksamkeit zu haben.
Die konstruktive Bewehrung versteht sich i. d. R. als Ergänzung zur statisch nachgewiesenen Bewehrung.
Kapitel 12.6.4.1
« Back to Glossary Index