Term: Schaden

In diesem Kontext ein objektiv nachvollziehbarer Nachteil, der dem Nutzer bzw. Eigentümer eines Gebäudes durch nicht funktionsfähige (z. B. gebrochene) Bauteile entsteht; nicht gleichzusetzen mit dem Begriff ‘Mangel’. Ein Mangel kann vorliegen, ohne dass es zum Schaden kommt. Wenn eine Ausführung gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt, sprechen Rechtsexperten oft bereits von einem ‘Mangel’.  

Kapitel 5 + 9.1 + 12.5 + 12.8.2 + 12.13.4 + 12.13.9 + 16

« Back to Glossary Index