Term: Nassräume

Innenräume, in denen aufgrund ihrer Nutzung Wasser in solchen Mengen anfällt, dass zu dessen Abführung eine Fußbodenentwässerung mit Bodenabläufen notwendig ist, wie z. B. Duschräume, Schwimmbäder, Saunen, gewerbliche Küchen und Metzgereien. Hier müssen sowohl Estriche wie auch Putze feuchtebeständig sein. Wenn mit Fliesen als Bodenbelag gearbeitet wird, so sollten diese einen Hohlkehlsockel aufweisen, sodass die elastische Fuge nicht direkt mit Wasser beaufschlagt wird. Bewegungsfugen sollten möglichst an Hochpunkten geplant werden, um die Feuchtigkeitsbelastung dort zu reduzieren. Es ist günstig, Bodenabläufe nicht zu nah an Wänden vorzusehen, um diese noch geeignet eindichten zu können und ein geeignetes Gefälle zu realisieren.

Außerdem sollten im Gullybereich keine anderen Durchdringungen geplant werden. Generell benötigen alle Durchdringungen Flansche zum andichten. Gullys benötigen in jeder Abdichtungsebene geeignete Flansche o. Ä. zum Anarbeiten mit der Abdichtung und müssen in jeder Ebene eine Entwässerungsmöglichkeit in den Gully bereitstellen. Auch wenn z. B. Trennschichtestriche vorgesehen sind, kann zwischen Estrich und Folie Wasser geleitet werden sowie kapillar über den Estrich. Verbundabdichtungen unter Fliesen sollten unter elastischen Fugen durchlaufen. Auch Bewegungsfugenprofile müssen geeignete Anschlüsse für Verbundabdichtungen aufweisen. Verwendet man in solchen Anwendungen Beschichtungen (i. d. R. ca. 4 bis 6 mm dick), so bieten sich EP und Methacrylatharze an. Es ist zu klären, ob diese Beschichtungen abdichtungstechnisch in Kombination mit einem Verbundestrich ausreichend sind. Dies stellt keine Lösung nach DIN 18 195-5 dar, ist aber meist sehr dauerhaft. Die Beschichtung muss dazu flexibilisiert sein und wie eine Abdichtung wirken. Eine Epoxidharzhaftbrücke unter dem Verbundestrich stellt keine wirksame Abdichtung dar, hat jedoch i. d. R. positive Auswirkungen in Sachen Dichtigkeit. Bäder im Wohnungsbau ohne Abläufe sind keine Nassräume. Siehe auch ‘Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse’ und ‚Feuchträume‘

Kapitel 9.1.2 + 12.1 + 16.3.2

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