Term: Arbeitsstättenverordnung
befasst sich mit der Sicherheit und der geeigneten Nutzung von Arbeitsplätzen. Wenn z. B. Raumluftbelastungen in Büros das Thema sind, so ist i. d. R. nicht die Gefahrstoffverordnung, sondern vielmehr die Arbeitsstättenverordnung heranzuziehen.
Kapitel 12.1.5.1
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