Term: Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis l282l
Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse werden von speziell dafür anerkannten Prüfstellen erteilt. Für welche Bauprodukte ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis notwendig ist, ergibt sich aus der, vom Deutschen Institut für Bautechnik bekannt gemachten, Bauregelliste A; siehe auch ‘Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung’
Kapitel 9.1.4.2 + 15.5
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